Wenn nach der tierärztlichen Behandlung jedoch keine Besserung oder gar eine Verschlimmerung eintritt, fragt man sich vielleicht, ob der Arzt alles richtig gemacht hat.
Glauben Sie, dass Ihr Tierarzt einen Fehler gemacht hat? Wir klären Ihre Rechtsfragen und finden heraus, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen können,
Den erlittenen Schaden können wir nicht ungeschehen machen, aber wir können Ihnen zu der Gerechtigkeit verhelfen, die Ihnen zusteht, und zumindest finanzielle Entschädigung für Sie erwirken.
Zögern Sie nicht, sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung zu suchen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen!
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei unserem Experten für Medizinrecht, um zu erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal durchsetzen!
> Termin für Ersteinschätzung vereinbaren (Tel.: 0231 9860420)
> oder Rückruf anfordern