Ihr Fachanwalt für Medizinrecht
In Lünen, Dortmund & Münster
Tierarzthaftung
Sie hegen den Verdacht, dass Ihrem Tierarzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist? Vielleicht meinen Sie, dass er seine Aufklärungspflicht vernachlässigt hat?
Wir klären Sie auf und kämpfen gemeinsam für ihr Recht!
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche Erfolgsaussichten Sie in Ihrem konkreten Fall haben. Dazu bieten wir ein kostenloses Gespräch für Ihre unverbindliche Erstberatung vom Experten an.
Klicken Sie einfach auf den untenstehenden Button, um sich eine kostenfreie Ersteinschätzung zu sichern!
Kostenlose Ersteinschätzung
in einer unserer Kanzleien oder digital
Unterstützung & Beratung
gerichtlich und außergerichtlich
Schadensersatz & Schmerzensgeld
für Schmerzen und Kosten
Gerechtigkeit & Ausgleich
für erlittene Schmerzen und Schäden
Wenn es dem geliebten Haustier nicht gut geht, wendet man sich oft an einen Tierarzt.
Wenn nach der tierärztlichen Behandlung jedoch keine Besserung oder gar eine Verschlimmerung eintritt, fragt man sich vielleicht, ob der Arzt alles richtig gemacht hat.
Glauben Sie, dass Ihr Tierarzt einen Fehler gemacht hat? Wir klären Ihre Rechtsfragen und finden heraus, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen können,
Den erlittenen Schaden können wir nicht ungeschehen machen, aber wir können Ihnen zu der Gerechtigkeit verhelfen, die Ihnen zusteht, und zumindest finanzielle Entschädigung für Sie erwirken.
Zögern Sie nicht, sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung zu suchen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen!
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei unserem Experten für Medizinrecht, um zu erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal durchsetzen!
> Termin für Ersteinschätzung vereinbaren (Tel.: 0231 9860420) > oder Rückruf anfordern
Wenn es dem geliebten Haustier nicht gut geht, wendet man sich oft an einen Tierarzt.
Wenn nach der tierärztlichen Behandlung jedoch keine Besserung oder gar eine Verschlimmerung eintritt, fragt man sich vielleicht, ob der Arzt alles richtig gemacht hat.
Glauben Sie, dass Ihr Tierarzt einen Fehler gemacht hat? Wir klären Ihre Rechtsfragen und finden heraus, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen können,
Den erlittenen Schaden können wir nicht ungeschehen machen, aber wir können Ihnen zu der Gerechtigkeit verhelfen, die Ihnen zusteht (und zumindest finanzielle Entschädigung für Sie erwirken).
Zögern Sie nicht, sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung zu suchen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen!
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei unserem Experten für Medizinrecht, um zu erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal durchsetzen!
Gerade, wenn der Behandlungsfehler noch nicht lange her ist, stehen Ihre Chancen auf Entschädigung gut!
Vielen Betroffenen ist dies nicht bewusst: Je länger der Behandlungsfehler her ist, desto schwieriger wird es, nachzuvollziehen, was genau schiefgelaufen ist. Lassen Sie uns deshalb schnellstmöglich Ihre individuelle Situation einschätzen, damit Sie die besten Chancen haben, Ihren Fall zu gewinnen!
Insbesondere der Anspruch auf Schmerzensgeld unterliegt der Verjährung. Warten Sie deshalb nicht zu lange damit, Ihre Ansprüche geltend zu machen und einzufordern, was Ihnen zusteht!
Aufklärungspflichtverletzung? Schadensersatz!
Der wichtigste Unterschied zwischen der Human- und Tiermedizin besteht darin, dass Tiere juristisch als Sachen behandelt werden, sodass im Rahmen der Tiermedizin bzw. bei Tierarzthaftung die Aufklärungspflichtverletzung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Primär geht es bei Tierarzthaftung um Behandlungsfehler.
Die neueste Rechtsprechung stärkt jedoch die Rechte der Tierhalter als Patientenbesitzer und verdeutlicht, dass Tierärzte ihre Aufklärungspflichten vor operativen Eingriffen und Behandlungen intensiv nachkommen sollten, um über mögliche Komplikationen während oder nach der Operation bzw. Therapie aufzuklären.
Ein Tierarzt ist also verpflichtet, über die Art der Behandlung, eventuelle Risiken und Erfolgsaussichten aufzuklären. Unterlässt er diese Auskunftspflicht, kann er zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Bei Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Tod eines behandelten Tieres...
... muss die Haftungspflicht des behandelnden Arztes überprüft werden.
Gerade bei Ankaufsuntersuchungen von wertvollen Tieren wie z.B. Sport-/Reit- und Zuchtpferden kommt es gelegentlich zu Haftungspflicht vonseiten des Tierarztes bzw. Veterinärmediziners.
Aber auch die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar der Tod eines Nutz- oder Haustieres, sowie der daraus resultierende emotionale und finanzielle Verlust geben vielfach Anlass, die Haftungsverantwortlichkeit eines Tierarztes bzw. Veterinärmediziners überprüfen zu lassen.
Wann haftet der Tierarzt?
Der Tierarzt haftet, wenn zunächst ein Schaden eingetreten ist, ihm ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden vorzuwerfen ist (Pflichtverletzung; §§ 280 I, 276 BGB) und diese Pflichtverletzung kausal (ursächlich) für den Schaden ist.
Doch was tun, wenn der Tierhalter den Verdacht hegt, der Veterinär könnte einen Fehler gemacht haben? Es ist immer empfehlenswert, sich eine zweite Meinung bei einem anderen Tierarzt einzuholen.
Häufige Behandlungsfehler
In der Tiermedizin treten Behandlungsfehler u.a. oft in folgenden Bereichen auf:
  • Ankaufsuntersuchung (fehlerhafte Ankaufsuntersuchung beim Pferdekauf, insbesondere bei Sport-, Reit- und Zuchtpferden)
  • Fehlerhafte Gutachten & Zuchtbewertung
  • Tierarzt-Dokumentationspflicht, tierärztliche Schweigepflicht & tierärztliche Aufklärungspflicht
  • Fehler bei der Diagnose oder Nachsorge
  • Falschbehandlung
  • Behandlungsfehler aufgrund veralteter Operationstechnik
  • Euthanasie (z.B. Einschläferung)
Wir klären Ihre Rechtsfragen – damit Sie wissen, woran Sie sind
Häufige Fragen im Tiermedizinrecht, gerade dann, wenn es um mögliche Behandlungsfehler oder Tierarzthaftung geht, sind beispielsweise diese:
  • Handelt es sich um tierärztliche Falschbehandlung / um einen Behandlungsfehler?
  • Welche Rechte haben der Tierhalter und der Tierarzt?
  • Bei wem liegt die Beweispflicht? Muss der Tierhalter beweisen, dass eine fehlerhafte Behandlung des Tieres stattgefunden hat, oder muss der Tierarzt das Gegenteil beweisen?
Aufklärungspflichtverletzung? Schadensersatz!
Der wichtigste Unterschied zwischen der Human- und Tiermedizin besteht darin, dass Tiere juristisch als Sachen behandelt werden, sodass im Rahmen der Tiermedizin bzw. bei Tierarzthaftung die Aufklärungspflichtverletzung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Primär geht es bei Tierarzthaftung um Behandlungsfehler.
Die neueste Rechtsprechung stärkt jedoch die Rechte der Tierhalter als Patientenbesitzer und verdeutlicht, dass Tierärzte ihre Aufklärungspflichten vor operativen Eingriffen und Behandlungen intensiv nachkommen sollten, um über mögliche Komplikationen während oder nach der Operation bzw. Therapie aufzuklären.
Ein Tierarzt ist also verpflichtet, über die Art der Behandlung, eventuelle Risiken und Erfolgsaussichten aufzuklären. Unterlässt er diese Auskunftspflicht, kann er zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Bei Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Tod eines behandelten Tieres...
... muss die Haftungspflicht des behandelnden Arztes überprüft werden.
Gerade bei Ankaufsuntersuchungen von wertvollen Tieren wie z.B. Sport-/Reit- und Zuchtpferden kommt es gelegentlich zu Haftungspflicht vonseiten des Tierarztes bzw. Veterinärmediziners.
Aber auch die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar der Tod eines Nutz- oder Haustieres, sowie der daraus resultierende emotionale und finanzielle Verlust geben vielfach Anlass, die Haftungsverantwortlichkeit eines Tierarztes bzw. Veterinärmediziners überprüfen zu lassen.
Wann haftet der Tierarzt?
Der Tierarzt haftet, wenn zunächst ein Schaden eingetreten ist, ihm ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden vorzuwerfen ist (Pflichtverletzung; §§ 280 I, 276 BGB) und diese Pflichtverletzung kausal (ursächlich) für den Schaden ist.
Doch was tun, wenn der Tierhalter den Verdacht hegt, der Veterinär könnte einen Fehler gemacht haben? Es ist immer empfehlenswert, sich eine zweite Meinung bei einem anderen Tierarzt einzuholen.
Häufige Behandlungsfehler
In der Tiermedizin treten Behandlungsfehler u.a. oft in folgenden Bereichen auf:
  • Ankaufsuntersuchung (fehlerhafte Ankaufsuntersuchung beim Pferdekauf, insbesondere bei Sport-, Reit- und Zuchtpferden)
  • Fehlerhafte Gutachten & Zuchtbewertung
  • Tierarzt-Dokumentationspflicht, tierärztliche Schweigepflicht & tierärztliche Aufklärungspflicht
  • Fehler bei der Diagnose oder Nachsorge
  • Falschbehandlung
  • Behandlungsfehler aufgrund veralteter Operationstechnik
  • Euthanasie (z.B. Einschläferung)
Wir klären Ihre Rechtsfragen – damit Sie wissen, woran Sie sind
Häufige Fragen im Tiermedizinrecht, gerade dann, wenn es um mögliche Behandlungsfehler oder Tierarzthaftung geht, sind beispielsweise diese:
  • Handelt es sich um tierärztliche Falschbehandlung / um einen Behandlungsfehler?
  • Welche Rechte haben der Tierhalter und der Tierarzt?
  • Bei wem liegt die Beweispflicht? Muss der Tierhalter beweisen, dass eine fehlerhafte Behandlung des Tieres stattgefunden hat, oder muss der Tierarzt das Gegenteil beweisen?
Lassen Sie Ihren individuellen Fall ganz unverbindlich vom Experten für Medizinrecht einschätzen.
"Das oberste Ziel meiner Tätigkeit als Anwalt ist es, Ihre Rechtsangelegenheiten effektiv, pragmatisch, kostengünstig und schnell zu lösen - damit Sie wieder gut schlafen können."
Lars Lanius
Fachanwalt für Medizinrecht
Rückruf anfordern
Fordern Sie einen kostenfreien Rückruf an. Einfach Ihre Daten ausfüllen und abschicken!
Kanzlei Lünen
Am Brambusch 24, 44536 Lünen
Tel.: 0231 98 60 420
Kanzlei Dortmund
Westfalendamm 98, 44141 Dortmund
Tel.: 0231 900 32 33
Kanzlei Münster
Hammer Straße 39, 48513 Münster
Tel.: 0251 395 95 991
E-Mail-Adresse
info@lanius.nrw