Schönheitsoperationen sind in der Regel keine medizinisch notwendigen Eingriffe. Daher unterliegen sie besonderen Regeln und müssen von Patienten selbst gezahlt werden.
Der Arzt ist beispielsweise nicht verpflichtet, bestimmte ästhetische Wirkungen tatsächlich herbeizuführen. Aber auch er muss entsprechend dem medizinischen Standard arbeiten und fachgerechte Behandlung gewährleisten.
Ist dies nicht der Fall, und leidet der Patient unter den Folgen einer nicht-fachgerechten Behandlung oder eines Behandlungsfehlers, hat er möglicherweise Anrecht auf Schmerzensgeld.
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