Ihr Fachanwalt für Medizinrecht
In Lünen, Dortmund & Münster
Unfall, Körperverletzung oder Behandlungsfehler?

Fordern Sie das Schmerzensgeld ein, das Ihnen zusteht!
Sie wollen einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen? Oder vielleicht wollen Sie sich erst einmal informieren, was Ihnen zusteht?
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche Erfolgsaussichten Sie in Ihrem konkreten Fall haben. Dazu bieten wir ein kostenloses Gespräch für Ihre unverbindliche Erstberatung vom Experten an.
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Unfall, Körperverletzung oder Behandlungsfehler?

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Kostenlose Ersteinschätzung
in einer unserer Kanzleien
Unterstützung & Beratung
gerichtlich und außergerichtlich
Schadensersatz & Schmerzensgeld
für Schmerzen und Kosten
Gerechtigkeit & Ausgleich
für den erlittenen Schaden
Unfall, Körperverletzung oder Behandlungsfehler?
Wenn Sie in einem Unfall, durch vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung oder durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurden, dann haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.
Als Schmerzensgeld bezeichnet man die Entschädigung für den immateriellen Schaden, den Sie erlitten haben. Dazu gehören beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen und auch die damit einhergehende Einbuße an Lebensqualität.
Das Schmerzensgeld soll als finanzieller Ausgleich für die erlittenen Schäden und Leiden sowie für das erlittene Unrecht dienen. Gleichzeitig soll es eine Genugtuungsfunktion für den Geschädigten haben.
Sie wollen einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen? Je schneller Sie handeln, desto höher sind Ihre Erfolgschancen! Suchen Sie sich daher jetzt anwaltliche Unterstützung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Unfall, Körperverletzung oder Behandlungsfehler?
Wenn Sie in einem Unfall, durch Körperverletzung oder durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurden, dann haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Als Schmerzensgeld bezeichnet man die Entschädigung für den immateriellen Schaden, den Sie erlitten haben. Dazu gehören beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen und auch die damit einhergehende Einbuße an Lebensqualität.
Das Schmerzensgeld soll als finanzieller Ausgleich für die erlittenen Schäden und Leiden sowie für das erlittene Unrecht dienen. Gleichzeitig soll es eine Genugtuungsfunktion für den Geschädigten haben.
Sie wollen einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen? Je schneller Sie handeln, desto höher sind Ihre Erfolgschancen! Suchen Sie sich daher jetzt anwaltliche Unterstützung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wir unterstützen Sie bei der Einforderung von Schmerzensgeld und Schadensersatz!
Viele meiner Mandanten fühlten sich hilflos, bevor sie zu mir kamen. Die meisten wussten nicht, ob ihnen eine Entschädigung zusteht, wie hoch diese ausfallen könnte und ob die Chancen auf Schmerzensgeld realistisch sind.
Den erlittenen Schaden können wir nicht ungeschehen machen, aber wir können Ihnen zu der Gerechtigkeit verhelfen, die Ihnen zusteht und zumindest finanzielle Entschädigung für Sie erwirken.
Wichtig ist: Der Anspruch auf Schmerzensgeld unterliegt der Verjährung. Zögern Sie deswegen nicht, sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung zu suchen, um einzufordern, was Ihnen zusteht!
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei unserem Experten für Medizinrecht, um zu erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal durchsetzen!
Wir unterstützen Sie bei der Einforderung von Schmerzensgeld und Schadensersatz!
Viele meiner Mandanten fühlten sich hilflos, bevor sie zu mir kamen. Die meisten wussten nicht, ob ihnen eine Entschädigung zusteht, wie hoch diese ausfallen könnte und ob die Chancen auf Schmerzensgeld realistisch sind.
Den erlittenen Schaden können wir nicht ungeschehen machen, aber wir können Ihnen zu der Gerechtigkeit verhelfen, die Ihnen zusteht (und zumindest finanzielle Entschädigung für Sie erwirken).
Wichtig ist: Der Anspruch auf Schmerzensgeld unterliegt der Verjährung. Zögern Sie deswegen nicht, sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung zu suchen, um einzufordern, was Ihnen zusteht!
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei unserem Experten für Medizinrecht, um zu erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal durchsetzen!
Gerade, wenn die Ursache Ihres Leidens noch nicht lange zurückliegt, stehen Ihre Chancen auf Entschädigung gut!
Vielen Patienten ist dies nicht bewusst: Je länger der Behandlungsfehler her ist, desto schwieriger wird es, nachzuvollziehen, was genau schiefgelaufen ist. Lassen Sie uns deshalb schnellstmöglich Ihre individuelle Situation einschätzen, damit Sie die besten Chancen haben, Ihren Fall zu gewinnen!
Insbesondere der Anspruch auf Schmerzensgeld unterliegt der Verjährung. Warten Sie deshalb nicht zu lange damit, Ihre Ansprüche geltend zu machen und einzufordern, was Ihnen zusteht!
Was ist Schmerzensgeld & wann können Sie es einfordern?
Haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld? Lassen Sie es uns herausfinden!
Schmerzensgeld muss grundsätzlich derjenige zahlen, der Ihnen schuldhaft einen körperlichen Schaden zugefügt hat.
Neben dem Ersatz von Vermögensschäden soll der Geschädigte einer Körperverletzung auch eine angemessene und gerechte Entschädigung in Geld, d.h. ein sogenanntes Schmerzensgeld, erhalten.
Ein Schmerzensgeld kann der jeweils Geschädigte bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung fordern.
Schadens-Ausgleich und Genugtuung für Sie!
Schmerzensgeldtabellen geben nur einen groben Eindruck von dem, was Ihnen tatsächlich zusteht.
Neben den Körperschäden sollen alle Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Beeinträchtigungen sowie Heilungs- und Pflegekosten etc. ausgeglichen werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einhergehen. Das Schmerzensgeld hat dabei Ausgleichs- bzw. Sühne- und Genugtuungsfunktion.
Wird keine außergerichtliche Einigung über die Höhe des Schmerzensgeldes erzielt, bestimmt das Gericht das Schmerzensgeld je nach Art und Dauer der Verletzungen unter Berücksichtigung aller für die Höhe maßgeblichen Umstände mit einem gewissen Ermessen.
Die Höhe von Schmerzensgeld – zum Ausgleich für erlittene Leiden
Die Höhe von Schmerzensgeld sollte stets von Spezialisten berechnet werden damit Sie wirklich erhalten, was Ihnen zusteht!
Als ungefähre, aber nicht verbindliche Orientierung für die Schmerzensgeldhöhe werden dabei im Regelfall vergangene Gerichtsentscheidungen mit vergleichbaren Sachverhalten und Verletzungsbildern herangezogen.
Die Vergleichbarkeit der Sachverhalte in vorliegenden Schmerzensgeldtabellen ist jedoch schwierig und muss genau überprüft werden, denn: Jeder Einzelfall weist stets eine Vielzahl individueller Besonderheiten auf, die jeweils mitzubewerten sind.
Die höchsten von deutschen Gerichten zugesprochenen Schmerzensgelder sind gegenwärtig solche bei Geburtsschäden, die zurzeit eine Höhe von bis zu 750.000,– € erreichen.
Schmerzensgeld & Schadensersatz: Was können Sie einfordern?
Schmerzensgeld müssen Sie rechtzeitig einfordern! Je eher Sie handeln, desto höher sind Ihre Erfolgschancen
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst und ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Das liegt daran, dass Schmerzensgeld einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden schaffen soll. Diese sind jedoch immer individuell unterschiedlich, selbst bei vergleichbaren Fällen.
Die Berechnung des Schmerzensgeldes sollten Sie deshalb einem Rechtsanwalt anvertrauen, der sich auf die Ermittlung von Schmerzensgeldern spezialisiert hat – damit Sie wirklich erhalten, was Ihnen zusteht!
Wichtig!: Der Anspruch auf Schmerzensgeld unterliegt der Verjährung! Warten Sie deshalb nicht zu lange damit, Ihre Ansprüche geltend zu machen und das Schmerzensgeld einzufordern, das Ihnen zusteht!
Heilungs- und Pflegekostenausgleich – damit Sie diese Kosten nicht selbst tragen müssen
Fordern Sie ein, was Ihnen zusteht!
Der Schädiger ist grundsätzlich auch verpflichtet, dem Geschädigten diejenigen vermehrten Bedürfnisse zu ersetzen, die dadurch bedingt sind, dass ein körperlicher Dauerschaden entstanden ist. Ersatzfähig sind dabei diejenigen Mehraufwendungen, die bestimmt und geeignet sind, dem Geschädigten ein Leben zu ermöglichen, das dem früher geführten Leben gleicht.
Der Schädiger hat zudem grundsätzlich die für die Heilung erforderlichen Kosten zu ersetzen. Der Umfang dieser Kosten bestimmt sich prinzipiell nach dem medizinisch Gebotenen (Heilungs- und Pflegekosten).
Zu den Heilungskosten gehören dabei nicht nur die Behandlungskosten. Auch die notwendigen Fahrten zu einem Arzt, die Praxisgebühr, etwaige Zuzahlung zu Medikamenten etc. sind ebenfalls zu ersetzen.
Was ist Schmerzensgeld & wann können Sie es einfordern?
Haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld? Lassen Sie es uns herausfinden!
Schmerzensgeld muss grundsätzlich derjenige zahlen, der Ihnen schuldhaft einen körperlichen Schaden zugefügt hat.
Neben dem Ersatz von Vermögensschäden soll der Geschädigte einer Körperverletzung auch eine angemessene und gerechte Entschädigung in Geld, d.h. ein Schmerzensgeld, erhalten.
Ein Schmerzensgeld kann der jeweils Geschädigte bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung fordern.
Schadens-Ausgleich und Genugtuung für Sie!
Schmerzensgeldtabellen geben nur einen groben Eindruck von dem, was Ihnen tatsächlich zusteht.
Neben den Körperschäden sollen alle Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Beeinträchtigungen sowie Heilungs- und Pflegekosten etc. ausgeglichen werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einhergehen. Das Schmerzensgeld hat dabei Ausgleichs- bzw. Sühne- und Genugtuungsfunktion.
Wird keine außergerichtliche Einigung über die Höhe des Schmerzensgeldes erzielt, bestimmt das Gericht das Schmerzensgeld je nach Art und Dauer der Verletzungen unter Berücksichtigung aller für die Höhe maßgeblichen Umstände mit einem gewissen Ermessen.
Die Höhe von Schmerzensgeld – zum Ausgleich für erlittene Leiden
Die Höhe von Schmerzensgeld sollte stets von Spezialisten berechnet werden damit Sie wirklich erhalten, was Ihnen zusteht!
Als ungefähre, aber nicht verbindliche Orientierung für die Schmerzensgeldhöhe werden dabei im Regelfall vergangene Gerichtsentscheidungen mit vergleichbaren Sachverhalten und Verletzungsbildern herangezogen.
Die Vergleichbarkeit der Sachverhalte in vorliegenden Schmerzensgeldtabellen ist jedoch schwierig und muss genau überprüft werden, denn: Jeder Einzelfall weist stets eine Vielzahl individueller Besonderheiten auf, die jeweils mitzubewerten sind.
Die höchsten von deutschen Gerichten zugesprochenen Schmerzensgelder sind gegenwärtig solche bei Geburtsschäden, die zurzeit eine Höhe von bis zu 750.000,– € erreichen.
Schmerzensgeld & Schadensersatz: Was können Sie einfordern?
Schmerzensgeld müssen Sie rechtzeitig einfordern! Je eher Sie handeln, desto höher sind Ihre Erfolgschancen!
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst und ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Das liegt daran, dass Schmerzensgeld einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden schaffen soll. Diese sind jedoch immer individuell unterschiedlich, selbst bei vergleichbaren Fällen.
Die Berechnung des Schmerzensgeldes sollten Sie deshalb einem Rechtsanwalt anvertrauen, der sich auf die Ermittlung von Schmerzensgeldern spezialisiert hat – damit Sie wirklich erhalten, was Ihnen zusteht!
Wichtig!: Der Anspruch auf Schmerzensgeld unterliegt der Verjährung! Warten Sie deshalb nicht zu lange damit, Ihre Ansprüche geltend zu machen und das Schmerzensgeld einzufordern, das Ihnen zusteht!
Heilungs- und Pflegekostenausgleich – damit Sie diese Kosten nicht selbst tragen müssen
Fordern Sie ein, was Ihnen zusteht!
Der Schädiger ist grundsätzlich auch verpflichtet, dem Geschädigten diejenigen vermehrten Bedürfnisse zu ersetzen, die dadurch bedingt sind, dass ein körperlicher Dauerschaden entstanden ist. Ersatzfähig sind dabei diejenigen Mehraufwendungen, die bestimmt und geeignet sind, dem Geschädigten ein Leben zu ermöglichen, das dem früher geführten Leben gleicht.
Der Schädiger hat zudem grundsätzlich die für die Heilung erforderlichen Kosten zu ersetzen. Der Umfang dieser Kosten bestimmt sich prinzipiell nach dem medizinisch Gebotenen (Heilungs- und Pflegekosten).
Zu den Heilungskosten gehören dabei nicht nur die Behandlungskosten. Auch die notwendigen Fahrten zu einem Arzt, die Praxisgebühr, etwaige Zuzahlung zu Medikamenten etc. sind ebenfalls zu ersetzen.
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"Das oberste Ziel meiner Tätigkeit als Anwalt ist es, Ihre Rechtsangelegenheiten effektiv, pragmatisch, kostengünstig und schnell zu lösen - damit Sie wieder gut schlafen können."
Lars Lanius
Fachanwalt für Medizinrecht
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