Viele meiner Mandanten fühlten sich hilflos, bevor sie zu mir kamen. Die meisten wussten nicht, ob ihnen eine Entschädigung zusteht, wie hoch diese ausfallen könnte und ob die Chancen auf Schmerzensgeld realistisch sind.
Den erlittenen Schaden können wir nicht ungeschehen machen, aber wir können Ihnen zu der Gerechtigkeit verhelfen, die Ihnen zusteht (und zumindest finanzielle Entschädigung für Sie erwirken).
Wichtig ist: Der Anspruch auf Schmerzensgeld unterliegt der Verjährung.
Zögern Sie deswegen nicht, sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung zu suchen, um einzufordern, was Ihnen zusteht!
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei unserem Experten für Medizinrecht, um zu erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal durchsetzen!