Viele meiner Mandanten, die durch den Fehler eines Medizinproduktes geschädigt wurden, fühlten sich danach hilflos. Die meisten wussten nicht, ob ihnen eine Entschädigung zusteht, wie hoch diese ausfallen könnte und ob die Chancen, einen Ausgleich zu erhalten, realistisch sind.
Wichtig ist: Gerade der Anspruch auf Schmerzensgeld unterliegt der Verjährung.
Zögern Sie deswegen nicht, sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung zu suchen, um einzufordern, was Ihnen zusteht!
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei unserem Experten für Medizinrecht, um zu erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal durchsetzen!