Ihr Fachanwalt für Medizinrecht
In Lünen, Dortmund & Münster
Ihre Krankenkasse verweigert die Zahlung?
Bei diesem oder anderen krankenversicherungsrechtlichen Problemen beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche Erfolgsaussichten Sie in Ihrem konkreten Fall haben. Dazu bieten wir ein kostenloses Gespräch für Ihre unverbindliche Erstberatung vom Experten an.
Klicken Sie einfach auf den untenstehenden Button, um sich eine kostenfreie Ersteinschätzung zu sichern!
Ihr Fachanwalt für Medizinrecht
In Lünen, Dortmund & Münster
Ihre Krankenkasse verweigert die Zahlung?
Bei diesem oder anderen krankenversicherungsrechtlichen Problemen beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche Erfolgsaussichten Sie in Ihrem konkreten Fall haben. Dazu bieten wir ein kostenloses Gespräch für Ihre unverbindliche Erstberatung vom Experten an.
Klicken Sie einfach auf den untenstehenden Button, um sich eine kostenfreie Ersteinschätzung zu sichern!
Kostenlose Ersteinschätzung
in einer unserer Kanzleien
Unterstützung & Beratung
gerichtlich und außergerichtlich
Gerechtigkeit & Ausgleich
für den erlittenen Schaden
Ihre Krankenkasse weigert sich, die Kosten zu tragen?
Bei medizinisch notwendigen Behandlungen, Medikamenten, Therapiemaßnahmen, Operationen, orthopädischen Hilfsmitteln etc. sollte Ihre Krankenkasse die Kosten tragen oder zumindest teilweise übernehmen.
Sie wollen wissen, was Ihnen zusteht, und Ihren Anspruch geltend machen? Warten Sie damit nicht zu lange!
Suchen Sie sich jetzt anwaltliche Unterstützung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
> Termin für Ersteinschätzung vereinbaren (Tel.: 0231 9860420) > oder Rückruf anfordern
Ihre Krankenkasse weigert sich, die Kosten zu tragen?
Bei medizinisch notwendigen Behandlungen, Medikamenten, Therapiemaßnahmen, Operationen, orthopädischen hilfsmitteln etc. sollte Ihre Krankenkasse die Kosten tragen oder zumindest teilweise übernehmen.
Sie wollen wissen, was Ihnen zusteht, und Ihren Anspruch auf Schadensersatzgeltend machen? Warten Sie damit nicht zu lange!
Suchen Sie sich jetzt anwaltliche Unterstützung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wir unterstützen Sie bei der Einforderung Ihrer Ansprüche!
Viele meiner Mandanten fühlten sich hilflos, bevor sie zu mir kamen. Die meisten wussten nicht, ob ihnen eine Kostenübernahme vonseiten der Krankenkasse überhaupt zusteht, und waren unsicher, ob die Krankenkasse im Recht war, wenn sie die Zahlung verweigerte. Viele waren verzweifelt, weil sie befürchteten, die medizinisch notwendigen Maßnahmen aus Kostengründen nicht durchführen zu können.
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei unserem Experten für Medizinrecht, um zu erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal durchsetzen!
> Termin für Ersteinschätzung vereinbaren (Tel.: 0231 9860420) > oder Rückruf anfordern
Wir unterstützen Sie bei der Einforderung Ihrer Ansprüche!
Viele meiner Mandanten fühlten sich hilflos, bevor sie zu mir kamen. Die meisten wussten nicht, ob ihnen eine Kostenübernahme vonseiten der Krankenkasse überhaupt zusteht, und waren unsicher, ob die Krankenkasse im Recht war, wenn sie die Zahlung verweigerte. Viele waren verzweifelt, weil sie befürchteten, die medizinisch notwendigen Maßnahmen aus Kostengründen nicht durchführen zu können.
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei unserem Experten für Medizinrecht, um zu erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal durchsetzen!
Sie sollten sich für medizinisch notwendige Maßnahmen nicht in den finanziellen Ruin stürzen müssen!
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und einzufordern, was Ihnen zusteht - damit Sie ein lebenswertes Leben führen können, wie Sie es verdienen, und die medizinischen Maßnahmen erhalten, die Ihnen zustehen.
Wir kämpfen für ihr Recht - jeden Tag!
Verweigert Ihre Krankenkasse die Zahlung?
Insbesondere bei Privatpatienten – aber zunehmend auch bei gesetzlich Versicherten – verweigern die Krankenversicherungen trotz steigender Beiträge vielfach die Kostenerstattung für ärztliche Behandlungen. Oft lautet die Begründung, dass eine beabsichtigte oder bereits durchgeführte medizinische Behandlung nicht oder jedenfalls nicht vollumfänglich - medizinisch - notwendig gewesen wäre.
Befinden auch Sie sich in diesem Dilemma?
Fordern Sie ein, was Ihnen zusteht!
Die Bezahlung medizinisch notwendiger Therapiemaßnahmen, Medikamente, operativer Eingriffe oder orthopädischer Hilfsmittel etc. ist jedoch für Patienten von wirtschaftlich existenzieller Bedeutung.
Ohne eine Kostentragung bzw. Kostenübernahme können viele teure Behandlungen überhaupt nicht durchgeführt werden.
Wir raten Ihnen: Suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung und fordern Sie ein, was Ihnen zusteht! Gerne unterstützen wir Sie – gerichtlich wie auch außergerichtlich – bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
Das sollte die Krankenversicherung übernehmen:
  • Vorsorgeleistungen, Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
  • stationäre Kuren
  • Leistungen bei Krankheit
  • Zahnersatz
  • Fahrtkostenersatz
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Kosten bei Auslandsbehandlung
  • Krankengeld
Verweigert Ihre Krankenkasse die Zahlung?
Insbesondere bei Privatpatienten – aber zunehmend auch bei gesetzlich Versicherten – verweigern die Krankenversicherungen trotz steigender Beiträge vielfach die Kostenerstattung für ärztliche Behandlungen. oft lautet die Begründung: eine beabsichtigte oder bereits durchgeführte medizinische Behandlung sei nicht oder jedenfalls nicht vollumfänglich - medizinisch - notwendig gewesen.
Befinden auch Sie sich in diesem Dilemma?
Fordern Sie ein, was Ihnen zusteht!
Die Bezahlung medizinisch notwendiger Therapiemaßnahmen, Medikamente, operativer Eingriffe oder orthopädischer Hilfsmittel etc. ist jedoch für Patienten von wirtschaftlich existenzieller Bedeutung.
Ohne eine Kostentragung bzw. Kostenübernahme können viele teure Behandlungen überhaupt nicht durchgeführt werden.
Wir raten Ihnen: Suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung und fordern Sie ein, was Ihnen zusteht! Gerne unterstützen wir Sie – gerichtlich wie auch außergerichtlich – bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
Das sollte die Krankenversicherung übernehmen:
  • Vorsorgeleistungen, Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
  • stationäre Kuren
  • Leistungen bei Krankheit
  • Zahnersatz
  • Fahrtkostenersatz
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Kosten bei Auslandsbehandlung
  • Krankengeld
Lassen Sie Ihren individuellen Fall ganz unverbindlich vom Experten für Medizinrecht einschätzen.
"Das oberste Ziel meiner Tätigkeit als Anwalt ist es, Ihre Rechtsangelegenheiten effektiv, pragmatisch, kostengünstig und schnell zu lösen - damit Sie wieder gut schlafen können."
Lars Lanius
Fachanwalt für Medizinrecht
Rückruf anfordern
Fordern Sie einen kostenfreien Rückruf an. Einfach Ihre Daten ausfüllen und abschicken!
Kanzlei Lünen
Am Brambusch 24, 44536 Lünen
Tel.: 0231 98 60 420
Kanzlei Dortmund
Westfalendamm 98, 44141 Dortmund
Tel.: 0231 900 32 33
Kanzlei Münster
Hammer Straße 39, 48513 Münster
Tel.: 0251 395 95 991
E-Mail-Adresse
info@lanius.nrw