Ihr Fachanwalt für Medizinrecht
In Lünen, Dortmund & Münster
Geburtsschaden?
Ein Geburtsschaden ist für alle Beteiligten ein tragisches Ereignis. Wenn er durch einen ärztlichen Behandlungsfehler entstanden ist, wiegen der Schock und die Ohnmacht umso schwerer.
Den erlittenen Schmerz können wir nicht ungeschehen machen, aber wir können Ihnen zu der Gerechtigkeit verhelfen, die Ihnen zusteht (und zumindest finanzielle Entschädigung für Sie erwirken).
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche Erfolgsaussichten Sie in Ihrem konkreten Fall haben. Dazu bieten wir ein kostenloses Gespräch für Ihre unverbindliche Erstberatung vom Experten an.
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Unterstützung & Beratung
gerichtlich und außergerichtlich
Schadensersatz & Schmerzensgeld
für Eltern und Kind
Gerechtigkeit & Ausgleich
für den erlittenen Schmerz
Geburtsschäden haben oft lebenslange Folgen für Kind und Eltern.
Ein Geburtsschaden ist für alle Beteiligten ein tragisches Ereignis. Wenn er durch einen ärztlichen Behandlungsfehler entstanden ist, wiegen der Schock und die Ohnmacht umso schwerer. Oft fragt man sich: "Warum musste das passieren? Warum meinem Kind? Warum uns?".
Vielleicht fragen Sie sich: "Musste das wirklich so kommen? Hätte man es vermeiden können?" Womöglich geben Sie sich sogar selbst die Schuld, weil Sie Ihrem Arzt oder dem Krankenhaus Ihr Vertrauen geschenkt haben - und auf das Schlimmste enttäuscht wurden.
Den erlittenen Schmerz können wir nicht ungeschehen machen, aber wir können Ihnen zu der Gerechtigkeit verhelfen, die Ihnen zusteht und zumindest finanzielle Entschädigung für Sie erwirken.
Geburtsschäden haben oft lebenslange Folgen für Kind und Eltern.
Ein Geburtsschaden ist für alle Beteiligten ein tragisches Ereignis. Wenn er durch einen ärztlichen Behandlungsfehler entstanden ist, wiegen der Schock und die Ohnmacht umso schwerer. Oft fragt man sich: "Warum musste das passieren? Warum meinem Kind? Warum uns?".
Vielleicht fragen Sie sich: "Musste das wirklich so kommen? Hätte man es vermeiden können?" Womöglich geben Sie sich sogar selbst die Schuld, weil Sie Ihrem Arzt oder dem Krankenhaus Ihr Vertrauen geschenkt haben - und auf das Schlimmste enttäuscht wurden.
Den erlittenen Schmerz können wir nicht ungeschehen machen, aber wir können Ihnen zu der Gerechtigkeit verhelfen, die Ihnen zusteht und zumindest finanzielle Entschädigung für Sie erwirken.
Bei einem Arzt- oder Behandlungsfehler weiß man oft nicht, was man machen soll.
Sie oder ein Familienmitglied haben Ihrem Arzt oder dem Krankenhaus Ihr Vertrauen geschenkt und wurden auf die allerschlimmste Art enttäuscht, als die Behandlung zu einem Geburtsschaden geführt hat.
Zögern Sie nicht, sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung zu suchen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen!
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei unserem Experten für Medizinrecht, um zu erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal durchsetzen!
Bei einem Arzt- oder Behandlungsfehler weiß man oft nicht, was man machen soll.
Sie oder ein Familienmitglied haben Ihrem Arzt oder dem Krankenhaus Ihr Vertrauen geschenkt und wurden auf die allerschlimmste Art enttäuscht, als die Behandlung zu einem Geburtsschaden geführt hat.
Zögern Sie nicht, sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung zu suchen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen!
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei unserem Experten für Medizinrecht, um zu erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal durchsetzen!
Gerade, wenn der Behandlungsfehler noch nicht lange her ist, stehen Ihre Chancen auf Entschädigung gut!
Vielen Patienten ist dies nicht bewusst: Je länger der Behandlungsfehler her ist, desto schwieriger wird es, nachzuvollziehen, was genau schiefgelaufen ist. Lassen Sie uns deshalb schnellstmöglich Ihre individuelle Situation einschätzen, damit Sie die besten Chancen haben, Ihren Fall zu gewinnen!
Insbesondere der Anspruch auf Schmerzensgeld unterliegt der Verjährung. Warten Sie deshalb nicht zu lange damit, Ihre Ansprüche geltend zu machen und einzufordern, was Ihnen zusteht!
Ersteinschätzung – damit wir Ihren Fall beurteilen können
Eine erste Übersicht über den Fall, Ihre Ansprüche und Erfolgschancen
Besonders schwerwiegend und tragisch sind ärztliche Behandlungsfehler, wenn sie zu Geburtsschäden führen.
Ein Geburtsschaden kann sowohl das Neugeborene als auch die Mutter betreffen und schwerwiegende, lebenslange Folgen haben.
Solche Behandlungsfehler können im Zusammenhang mit der pränatalen Diagnostik und Beratung auftreten, wie etwa das Unterlassen einer gebotenen Fruchtwasseruntersuchung, das Hinausschieben einer notwendigen Fruchtwasserpunktion oder fehlerhafte bzw. unzureichende Beratung der Kindeseltern über Möglichkeiten zur Früherkennung kindlicher Schädigungen.
Mögliche Behandlungsfehler
Vieles kann falsch laufen - aber diese Fehler dürfen einem Arzt nicht passieren!
Weitere mögliche Behandlungsfehler mit weitreichenden Folgen können darüber hinaus auch Fehler vor und während des Geburtsvorganges sein.
Dazu gehören beispielsweise die verzögerte Einleitung einer Schnittentbindung (= Kaiserschnitt) trotz der Gefahr einer Sauerstoffunterversorgung oder eine fehlerhafte Reaktion beim Auftreten von Komplikationen wie etwa einer Schulterdystokie.
Hinzu kommen Fehler beim Abbruch einer Schwangerschaft und Fehler bei der Empfängnisverhütung.
Schadensersatz – für Eltern und Kind
Ein komplexes Thema
Geburtsschäden müssen in der anwaltlichen Praxis besonders fachkundig beraten und bearbeitet werden.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es hier sowohl um Ansprüche der Eltern etwa wegen des Unterhaltsmehraufwandes für ein behindertes Kind als auch um Ansprüche der geschädigten Person selbst, d.h. des Neugeborenen oder der Mutter geht (materieller und immaterieller Schadensersatz).
Gegenwärtig sprechen Instanz- und Obergerichte schwerstgeschädigten Kindern Schmerzensgeldansprüche in Höhe von bis zu 750.000 € zu. Hinzu kommen dann noch die materiellen Schäden.
Ersteinschätzung – damit wir Ihren Fall einschätzen können
Eine erste Übersicht über den Fall, Ihre Ansprüche und Erfolgschancen
Besonders schwerwiegend und tragisch sind ärztliche Behandlungsfehler, wenn sie zu Geburtsschäden führen.
Bei solchen kann es sich beispielsweise um Fehler im Zusammenhang mit der pränatalen Diagnostik und Beratung handeln, wie etwa um das Unterlassen einer gebotenen Fruchtwasseruntersuchung, um das Hinausschieben einer notwendigen Fruchtwasserpunktion oder um fehlerhafte bzw. unzureichende Beratung der Kindeseltern über Möglichkeiten zur Früherkennung kindlicher Schädigungen.
Mögliche Behandlungsfehler
Vieles kann falsch laufen - aber diese Fehler dürfen einem Arzt nicht passieren!
Weitere mögliche Behandlungsfehler mit weitreichenden Folgen können darüber hinaus auch Fehler vor und während des Geburtsvorganges sein.
Dazu gehören beispielsweise die verzögerte Einleitung einer Schnittentbindung (= Kaiserschnitt) trotz der Gefahr einer Sauerstoffunterversorgung oder eine fehlerhafte Reaktion beim Auftreten von Komplikationen wie etwa einer Schulterdystokie.
Hinzu kommen an dieser Stelle Fehler beim Abbruch einer Schwangerschaft und Fehler bei der Empfängnisverhütung.
Schadensersatz – für Eltern und Kind
Ein komplexes Thema
Geburtsschäden müssen in der anwaltlichen Praxis besonders fachkundig beraten und bearbeitet werden.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es hier sowohl um Ansprüche der Eltern etwa wegen des Unterhaltsmehraufwandes für ein behindertes Kind als auch um Ansprüche des Kindes (materieller und immaterieller Schadensersatz) selbst geht.
Gegenwärtig sprechen Instanz- und Obergerichte schwerstgeschädigten Kindern Schmerzensgeldansprüche in Höhe von bis zu 750.000,– € zu. Hinzu kommen dann noch die materiellen Schäden.
Lassen Sie Ihren individuellen Fall ganz unverbindlich vom Experten für Medizinrecht einschätzen.
"Das oberste Ziel meiner Tätigkeit als Anwalt ist es, Ihre Rechtsangelegenheiten effektiv, pragmatisch, kostengünstig und schnell zu lösen - damit Sie wieder gut schlafen können."
Lars Lanius
Fachanwalt für Medizinrecht
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Tel.: 0231 98 60 420
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Tel.: 0231 900 32 33
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