Ihr Fachanwalt für Medizinrecht
In Lünen, Dortmund & Münster
Arzt– oder Behandlungsfehler?
Wenn Sie Opfer eines Arzt– oder Behandlungsfehlers geworden sind, helfen wir Ihnen oder Ihrer Familie, die Entschädigungen und die Gerechtigkeit zu erlangen, die Sie verdienen.
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche Erfolgsaussichten Sie in Ihrem konkreten Fall haben. Dazu bieten wir ein kostenloses Gespräch für Ihre unverbindliche Ersteinschätzung vom Experten an.
Klicken Sie einfach auf den untenstehenden Button, um sich eine kostenfreie Ersteinschätzung zu sichern!
Ersteinschätzung
Lassen Sie Ihren individuellen Fall kostenfrei und unverbindlich vom Experten für Behandlungsfehler einschätzen.
Ihre Ansprüche einfordern
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu kennen und durchzusetzen, damit Sie einfordern können, was Ihnen zusteht
Medizinische Expertise
Durch seine Spezialisierung auf Medizinrecht weiß Fachanwalt Lars Lanius genau, wie er Ihren Fall bestmöglich löst.
Gerechtigkeit
Wir helfen Ihnen, die Entschädigung und Gerechtigkeit zu erlangen, die Sie verdienen – damit sie nachts wieder ruhig schlagen können.
Bei einem Arzt- oder Behandlungsfehler weiß man oft nicht, was man machen soll...
... oder was man überhaupt tun kann!
In einer solchen Situation möchte man am liebsten jemanden um Rat fragen, der genau weiß, was zu tun ist, und kompetente Unterstützung bietet.
Viele meiner Mandanten wünschen sich Gerechtigkeit und einen (zumindest finanziellen) Ausgleich für den angerichteten Schaden. Oft haben sie jedoch das moralische Problem, ihren Arzt oder das Krankenhaus nicht verklagen zu wollen. Viele fühlen sich deswegen ratlos.
Wir raten Ihnen: Suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung!
Gerne helfen mein Team und ich Ihnen, herauszufinden, welche Ansprüche Sie oder Ihre Familie geltend machen können - und unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.
Bei einem Arzt- oder Behandlungsfehler weiß man oft nicht, was man machen soll...
... oder was man überhaupt tun kann!
In einer solchen Situation möchte man am liebsten jemanden um Rat fragen, der genau weiß, was zu tun ist, und kompetente Unterstützung bietet.
Viele meiner Mandanten wünschen sich Gerechtigkeit und einen (zumindest finanziellen) Ausgleich für den angerichteten Schaden. Oft haben sie jedoch das moralische Problem, ihren Arzt oder das Krankenhaus nicht verklagen zu wollen. Viele fühlen sich deswegen ratlos.
Wir raten Ihnen: Suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung!
Gerne helfen mein Team und ich Ihnen, herauszufinden, welche Ansprüche Sie oder Ihre Familie geltend machen können - und unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.
Nach einem Behandlungsfehler und dem damit verbundenen Leiden verliert man oft das Vertrauen in Ärzte, Krankenhäuser und das Gesundheits-System
Sie oder ein Familienmitglied haben Ihrem Arzt oder dem Krankenhaus Ihr Vertrauen geschenkt und wurden umso mehr enttäuscht, als bei Ihrer Behandlung oder Operation etwas schiefgelaufen ist.
Als Opfer eines Behandlungsfehlers fühlt man sich häufig hilflos und weiß nicht genau, ob einem überhaupt eine Entschädigung zusteht, wie hoch diese ausfallen kann und ob die Chancen, einen Ausgleich von der ärztlichen Institution zu erhalten, realistisch sind.
Zögern Sie nicht, sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung zu suchen, um einzufordern, was Ihnen zusteht!
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei unserem Experten für Medizinrecht, um zu erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal durchsetzen!
Gerade, wenn der Behandlungsfehler noch nicht lange her ist, stehen Ihre Chancen auf Entschädigung gut!
Vielen Patienten ist dies nicht bewusst: Je länger der Behandlungsfehler her ist, desto schwieriger wird es, nachzuvollziehen, was genau schiefgelaufen ist. Lassen Sie uns deshalb schnellstmöglich Ihre individuelle Situation einschätzen, damit Sie die besten Chancen haben, Ihren Fall zu gewinnen!
Insbesondere der Anspruch auf Schmerzensgeld unterliegt der Verjährung. Warten Sie deshalb nicht zu lange damit, Ihre Ansprüche geltend zu machen!
Ersteinschätzung – damit Sie wissen, was Ihnen zusteht
Um einzufordern, was Ihnen zusteht, müssen Sie wissen, welche Ansprüche Sie haben.
Als Fachanwalt für Medizinrecht und Experte im Bereich Arzt- und Behandlungsfehler biete ich Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. In diesem Beratungstermin versuchen wir, herauszufinden, welche Ansprüche und Erfolgschancen Sie haben und wie wir Ihre Ziele bestmöglich erreichen – schnell, kosteneffizient und pragmatisch.
Was Ihnen zusteht – Damit Sie wissen, was Ihr Recht ist
Ein Arzt schuldet seinen Patienten eine fachgerechte und sorgfältige, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung.
Ein ungerechtfertigtes Unterschreiten des sog. Facharztstandards stellt in der Regel einen ärztlichen Behandlungsfehler dar, für den der Arzt haften muss, um den Schaden zu vermindern.
Mögliche Behandlungsfehler sind Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler, Fehler bei der Therapiewahl und bei der Durchführung der Therapie sowie Organisationsfehler bzw. Überwachungsverschulden, Qualitätsmängel und Fehler bei der Nachsorge.
Die Zahl der Behandlungsfehler wird aktuell auf bis zu 200.000 jährlich geschätzt.
Aufklärungspflicht – darüber muss Ihr Arzt Sie informieren!
Darüber hinaus ist der Arzt verpflichtet, den Patienten über die mit der jeweiligen Krankheit bzw. Behandlung verbundenen
  • Risiken und Gefahren,
  • Erfolgsaussichten,
  • wirtschaftlichen Folgen sowie
  • über Behandlungsalternativen
aufzuklären (Haftung für Aufklärungsfehler).
Einfacher oder grober Behandlungsfehler?
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn derart schwer gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen wird, dass von einem Fehlverhalten gesprochen werden muss, das einem Arzt schlichtweg nicht unterlaufen darf.
Es handelt sich dabei um eine juristische und nicht um eine medizinische Bewertung.
Die Unterscheidung zwischen einem einfachen und einem groben Behandlungsfehler ist in einem Arzthaftungsprozess von großer Bedeutung, denn im Normalfall muss der Patient zunächst beweisen, dass der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat.
Die Beweislast für Behandlungsfehler liegt in der Regel beim Patienten!
Darüber hinaus muss der Patient dann auch noch den Nachweis führen, dass gerade dieser Fehler zu einem Schaden geführt hat (haftungsbegründende Kausalität).
Gelingt es dem Patienten, dem Arzt einen groben Behandlungsfehler nachzuweisen, tritt hierdurch eine sog. Beweislastumkehr ein. D.h., dass dann nicht mehr der Patient insbesondere den Kausalzusammenhang nachzuweisen hat, sondern dass nun der Arzt beweisen muss, dass sein – grober – Fehler den Schaden des Patienten nicht verursacht hat.
Ersteinschätzung – damit Sie wissen, was Ihnen zusteht
Um einzufordern, was Ihnen zusteht, müssen Sie wissen, welche Ansprüche Sie haben.
Als Fachanwalt für Medizinrecht und Experte im Bereich Arzt- und Behandlungsfehler biete ich Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. In diesem Beratungstermin versuchen wir, herauszufinden, welche Ansprüche und Erfolgschancen Sie haben und wie wir Ihre Ziele bestmöglich erreichen – schnell, kosteneffizient und pragmatisch.
Was Ihnen zusteht – Damit Sie wissen, was Ihr Recht ist
Ein Arzt schuldet seinen Patienten eine fachgerechte und sorgfältige, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung.
Ein ungerechtfertigtes Unterschreiten des sog. Facharztstandards stellt in der Regel einen ärztlichen Behandlungsfehler dar, für den der Arzt haften muss, um den Schaden zu vermindern.
Mögliche Behandlungsfehler sind Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler, Fehler bei der Therapiewahl und bei der Durchführung der Therapie sowie Organisationsfehler bzw. Überwachungsverschulden, Qualitätsmängel und Fehler bei der Nachsorge.
Aufklärungspflicht – darüber muss Ihr Arzt Sie informieren!
Darüber hinaus ist der Arzt verpflichtet, den Patienten über die mit der jeweiligen Krankheit bzw. Behandlung verbundenen
  • Risiken und Gefahren,
  • Erfolgsaussichten,
  • wirtschaftlichen Folgen sowie
  • über echte Behandlungsalternativen
aufzuklären (Haftung für Aufklärungsfehler).
Einfacher oder grober Behandlungsfehler?
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn derart schwer gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen wird, dass von einem Fehlverhalten gesprochen werden muss, das einem Arzt schlichtweg nicht unterlaufen darf.
Es handelt sich dabei um eine juristische und nicht um eine medizinische Bewertung.
Die Unterscheidung zwischen einem einfachen und einem groben Behandlungsfehler ist in einem Arzthaftungsprozess von großer Bedeutung, denn im Normalfall muss der Patient zunächst beweisen, dass der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat.
Die Beweislast für Behandlungsfehler liegt in der Regel beim Patienten!
Darüber hinaus muss der Patient dann auch noch den Nachweis führen, dass gerade dieser Fehler zu einem Schaden geführt hat (haftungsbegründende Kausalität).
Gelingt es dem Patienten, dem Arzt einen groben Behandlungsfehler nachzuweisen, tritt hierdurch eine sog. Beweislastumkehr ein. D.h., dass dann nicht mehr der Patient insbesondere den Kausalzusammenhang nachzuweisen hat, sondern dass nun der Arzt beweisen muss, dass sein – grober – Fehler den Schaden des Patienten nicht verursacht hat.
Lassen Sie Ihren individuellen Fall ganz unverbindlich vom Experten für Medizinrecht einschätzen.
"Das oberste Ziel meiner Tätigkeit als Anwalt ist es, Ihre Rechtsangelegenheiten effektiv, pragmatisch, kostengünstig und schnell zu lösen - damit Sie wieder gut schlafen können."
Lars Lanius
Fachanwalt für Medizinrecht
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