Ihr Fachanwalt für Medizinrecht
In Lünen, Dortmund & Münster
Ist Ihre Arztrechnung korrekt?
Wie viel müssen Sie für die Behandlung wirklich aus eigener Tasche zahlen? Bei dieser oder anderen Fragen im Bereich des ärztlichen Gebührenrechts beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche Erfolgsaussichten Sie in Ihrem konkreten Fall haben. Dazu bieten wir ein kostenloses Gespräch für Ihre unverbindliche Erstberatung vom Experten an.
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für erlittene Schmerzen und Schäden
Wir prüfen die Richtigkeit ärztlicher Honoraransprüche für Sie - damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben!
Sie haben als Patient eine Behandlung und die dazugehörige Rechnung erhalten?
Wenn Sie dann die Rechnung bei Ihrer (privaten) Krankenversicherung eingereicht haben, kann folgendes passieren: Die Krankenversicherung verweigert die (vollständige) Zahlung der Rechnung! Oft stützt sie diese Entscheidung auf die Begründung, der Arzt habe nicht die richtigen Gebührenziffern abgerechnet.
Sie wollen wissen, was Ihnen zusteht, und Ihren Anspruch geltend machen? Warten Sie damit nicht zu lange!
Suchen Sie sich jetzt anwaltliche Unterstützung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
> Termin für Ersteinschätzung vereinbaren (Tel.: 0231 9860420) > oder Rückruf anfordern
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Sie haben als Patient eine Behandlung und die dazugehörige Rechnung erhalten?
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Wir wehren unberechtigte Gebührenforderungen für Sie ab oder sorgen dafür, dass Ihre Krankenversicherung die Kosten trägt!
Viele meiner Mandanten fühlten sich hilflos, bevor sie zu mir kamen. Die meisten wussten nicht, ob ihnen eine vollständige Kostenübernahme vonseiten der Krankenkasse überhaupt zusteht, und waren unsicher, ob die Krankenkasse im Recht war, die Erstattung zu verweigern oder zu kürzen. Viele befürchteten, die Kosten vollständig selbst zahlen zu müssen.
Keine Sorge! Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei unserem Experten für Medizinrecht, um zu erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal durchsetzen!
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Viele meiner Mandanten fühlten sich hilflos, bevor sie zu mir kamen. Die meisten wussten nicht, ob ihnen eine vollständige Kostenübernahme vonseiten der Krankenkasse überhaupt zusteht, und waren unsicher, ob die Krankenkasse im Recht war, die Erstattung zu verweigern oder zu kürzen. Viele befürchteten, die Kosten vollständig selbst zahlen zu müssen.
Keine Sorge! Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
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Sie sollten für medizinisch notwendige Maßnahmen keine unnötigen Mehrkosten zahlen müssen!
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und einzufordern, was Ihnen zusteht - damit Sie auf den Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen nicht selber sitzen bleiben.
Wir kämpfen für ihr Recht - jeden Tag!
Unübersichtliche Abrechnung?
Ärztliche Abrechnungen nach einer privaten ärztlichen Behandlung oder nach der Abrechnung des Eigenanteils z.B. für eine zahnärztliche Behandlung sind häufig nicht leicht verständlich oder nachvollziehbar.
Basis dieser – privaten – ärztlichen Abrechnungen und der zugrunde liegenden medizinischen Leistungen sind die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte mit den entsprechenden Tarifen und Leistungslegenden.
Diese werden vor allem von den privaten Krankenversicherungen zunehmend enger und strikter ausgelegt.
Abrechnungsstreitigkeiten?
Kurz gesagt: Wenn Behandlungskosten gezahlt werden sollen, legen private Krankenversicherungen Tarife der ärztlichen Gebührenordnung oft strikter aus, um nicht zahlen zu müssen.
Der Patient sitzt dann zwischen den Stühlen, da er einerseits – jedenfalls zunächst – mit dem jeweiligen Arzt nicht über dessen Abrechnung streiten, andererseits allerdings nicht auf den Behandlungskosten (oder auf einem Teil der Kosten) sitzen bleiben möchte.
Befinden auch Sie sich in diesem Dilemma?
Der Arzt verlangt die Zahlung der vollen Rechnung, Ihre Krankenkasse will aber nur einen Teil übernehmen? Fürchten auch Sie, auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben? Vielleicht fragen Sie sich, wie viel Sie rechtlich gezwungen sind, selbst zu zahlen? Sicherlich hoffen Sie dann - womöglich zurecht - darauf, dass der Arzt oder die Krankenkasse weniger fordern oder mehr zahlen müssen.
Wir raten Ihnen: Warten Sie mit der Bezahlung einer Arztrechnung, bis die Abrechnung des Versicherers vorliegt! Ansonsten kann es passieren, dass Sie sich zu Unrecht bezahltes Geld erst wieder aufwendig zurückholen müssen.
Wir wehren unberechtigte Gebührenforderungen für sie ab ...
Immer wieder kommt es vor, dass Ärzte Leistungen erbringen oder abrechnen, die nicht medizinisch notwendig waren oder Leistungen so abrechnen, dass sie sich nicht aus der Honorarordnung der Ärzte so ergeben.
Wenn Sie unserem Rat entsprechend mit der Zahlung auf die Abrechnung Ihrer Krankenversicherung gewartet haben, dann kann nun der Ausgleich gegenüber dem Arzt erfolgen angepasst an die Erstattungskosten, die Ihre Versicherung übernimmt.
Sollte es nun zu Streitigkeiten mit Ihrem Arzt kommen, können Sie sich Unterstützung von Ihrer Krankenversicherung holen.
... oder sorgen dafür, dass Ihre Krankenversicherung die Kosten trägt!
Falls Sie jedoch bereits die vollständige Arztrechnung bezahlt haben, und Ihre Versicherung die Kosten nun nicht vollständig erstatten will, dann können Sie in einem Rechtsstreit mit der Krankenkasse klären, ob die Kürzung berechtigterweise erfolgt ist. In einem solchen Rechtsstreit können Sie Unterstützung von Ihrem Arzt anfordern.
Wir raten Ihnen: Suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung! Wir klären die Rechtsfragen in Ihrem Fall und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wir kämpfen für Ihr Recht - damit sie nicht auf den Kosten hängen bleiben!
Letzten Endes gibt es zwei Möglichkeiten, sofern Ihre Behandlung medizinisch notwendig war:
  • Entweder stellt sich heraus, dass die Abrechnung des Arztes tatsächlich falsch war. Dann müssen Sie keine weiteren Zahlungen vornehmen.
  • Oder man findet heraus, dass die ärztliche Abrechnung korrekt war. Dann muss Ihre Krankenversicherung die Arztrechnung vollständig begleichen.
Herzlichen Glückwunsch! In beiden Ergebnissen ist der Fall hiermit für Sie erledigt.
Unübersichtliche Abrechnung?
Ärztliche Abrechnungen nach einer privaten ärztlichen Behandlung oder nach der Abrechnung des Eigenanteils z.B. für eine zahnärztliche Behandlung sind häufig nicht leicht verständlich oder nachvollziehbar.
Basis dieser – privaten – ärztlichen Abrechnungen und der zugrunde liegenden medizinischen Leistungen sind die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte mit den entsprechenden Tarifen und Leistungslegenden.
Diese werden vor allem von den privaten Krankenversicherungen zunehmend enger und strikter ausgelegt.
Abrechnungs-Streitigkeiten? Wie viel müssen sie wirklich zahlen?
Kurz gesagt: Wenn Behandlungskosten gezahlt werden sollen, legen private Krankenversicherungen Tarife der ärztlichen Gebührenordnung oft strikter aus, um nicht zahlen zu müssen.
Der Patient sitzt dann zwischen den Stühlen, da er einerseits – jedenfalls zunächst – mit dem jeweiligen Arzt nicht über dessen Abrechnung streiten, andererseits allerdings nicht auf den Behandlungskosten (oder auf einem Teil der Kosten) sitzen bleiben möchte.
Befinden auch Sie sich in diesem Dilemma?
Der Arzt verlangt die Zahlung der vollen Rechnung, Ihre Krankenkasse will aber nur einen Teil übernehmen? Fürchten auch Sie, auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben? Vielleicht fragen Sie sich, wie viel Sie rechtlich gezwungen sind, selbst zu zahlen? Sicherlich hoffen Sie dann - womöglich zurecht - darauf, dass der Arzt oder die Krankenkasse weniger fordern oder mehr zahlen müssen.
Wir raten Ihnen: Warten Sie mit der Bezahlung einer Arztrechnung, bis die Abrechnung des Versicherers vorliegt! Ansonsten kann es passieren, dass Sie sich zu Unrecht bezahltes Geld erst wieder aufwendig zurückholen müssen.
Wir wehren unberechtigte Gebührenforderungen für sie ab ...
Immer wieder kommt es vor, dass Ärzte Leistungen erbringen oder abrechnen, die nicht medizinisch notwendig waren oder Leistungen so abrechnen, dass sie sich nicht aus der Honorarordnung der Ärzte so ergeben.
Wenn Sie unserem Rat entsprechend mit der Zahlung auf die Abrechnung Ihrer Krankenversicherung gewartet haben, dann kann nun der Ausgleich gegenüber dem Arzt erfolgen angepasst an die Erstattungskosten, die Ihre Versicherung übernimmt.
Sollte es nun zu Streitigkeiten mit Ihrem Arzt kommen, können Sie sich Unterstützung von Ihrer Krankenversicherung holen.
... oder sorgen dafür, dass Ihre Krankenversicherung die Kosten trägt!
Falls Sie jedoch bereits die vollständige Arztrechnung bezahlt haben, und Ihre Versicherung die Kosten nun nicht vollständig erstatten will, dann können Sie in einem Rechtsstreit mit der Krankenkasse klären, ob die Kürzung berechtigterweise erfolgt ist. In einem solchen Rechtsstreit können Sie Unterstützung von Ihrem Arzt anfordern.
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Letzten Endes gibt es zwei Möglichkeiten, sofern Ihre Behandlung medizinisch notwendig war:
  • Entweder stellt sich heraus, dass die Abrechnung des Arztes tatsächlich falsch war. Dann müssen Sie keine weiteren Zahlungen vornehmen.
  • Oder man findet heraus, dass die ärztliche Abrechnung korrekt war. Dann muss Ihre Krankenversicherung die Arztrechnung vollständig begleichen.
Herzlichen Glückwunsch1 In beiden Ergebnissen ist der Fall hiermit für Sie erledigt.
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"Das oberste Ziel meiner Tätigkeit als Anwalt ist es, Ihre Rechtsangelegenheiten effektiv, pragmatisch, kostengünstig und schnell zu lösen - damit Sie wieder gut schlafen können."
Lars Lanius
Fachanwalt für Medizinrecht
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